Allgemeines
Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bin ich von der Umsatzsteuer nach §4 Nr. 14 UStG befreit.
Meine Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Sie können diese aber als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben.
